Folgendes Kapitel ist nur für HV-Batterien, die aufgrund eines Fehlerspeichereintrages instandgesetzt werden, gültig. Bei beschädigten HV-Batterien, z.B. durch einen Unfall, ist je nach Schädigungsart unterschiedlich zu verfahren (Herstellerinformationen). Dies geht unter Umständen so weit, dass eine Herstellermeldung durchgeführt und hier speziell gehandelt werden muss.

Bei der Lagerung der Batterie müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • ebenerdiger Stellplatz
  • ausreichend belüfteter Werkstattbereich
  • außerhalb von Verkehrswegen und nicht in Durchgangsräumen
  • Abschrankung (Schutzabstand mindestens 1,0 m)
  • Kennzeichnung mit entsprechenden Hinweisschilde