Bei der Gefährdungsermittlung muss geprüft werden, ob durch Arbeiten an HV-Fahrzeugen oder Bauteilen eine Gefährdung für die Mitarbeiter, Schüler oder weitere Personen zu erwarten ist.

 

Typische Gefährdungen sind unter anderem mechanische oder elektrische Gefährdungen, Brand- und Explosionsgefährdungen, Gefährdungen durch Gefahrstoffe, physikalische Einwirkungen, Arbeitsumgebungsbedingungen und physische und psychische Belastungen.

 

Wirksamkeit der Maßnahmen

Die verantwortliche Person muss, nachdem die Maßnahmen festgelegt und umgesetzt wurden, deren Wirksamkeit überprüfen. Ziel ist, die vorhandenen Gefährdungen zu vermeiden oder zumindest auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Sind die Maßnahmen nicht ausreichend oder erzeugen sogar neue Gefährdungen, muss der Prozess der Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsermittlung erneut durchlaufen werden. Auch diese neue Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert werden.

 

Dokumentation der Ergebnisse

 

Die schriftliche Dokumentation muss eine ganze Reihe von Ergebnissen enthalten und dient dem Arbeitgeber als Nachweis, dass er die gesetzlichen Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung erfüllt hat.

 

In der schriftlichen Dokumentation müssen mindestens

  • die zu beurteilenden Gefährdungsbereiche genau festgelegt werde
  • ermittelte Gefährdungen festgehalten werden,
  • vereinbarte Maßnahmen dokumentiert werden,
  • verantwortlichen Personen festgelegt werden, die bis zu einem definierten Termin die übertragenen Aufgaben erledigen
  • die Wirksamkeit der Maßnahmen festgehalten werden.

 

Die Abbildungen zeigen eine Gefährdungsbeurteilung für den HV-Arbeitsbereich.

 

Schriftliche Beauftragung der fachkundigen Person

 

Die ausgewählte fachkundige Person muss von der Schulleitung schriftlich für den genau festgelegten Arbeitsbereich beauftragt werden. Wichtig ist dabei schriftlich zu fixieren, dass die beauftragte Person bei der Durchführung der Arbeiten in seinem Bereich keiner fachlichen Weisungsbefugnis Dritter unterliegt.