Die Qualifikationsstufen der DGUV-Information 209-093 sind in das Qualifikationskonzept für Lehrkräfte der ALP-Dillingen integriert. Sie finden darin sinngemäß ihre Anwendung.

Soll ein Hochvoltfahrzeug lehrplangemäß im Unterricht eingesetzt werden, muss das Qualifikationskonzept der ALP-Dillingen zwingend eingehalten werden. Werden im Rahmen des Unterrichts beispielsweise Arbeiten an der Bremsanlage durchgeführt, so muss die unterrichtende Lehrkraft mindestens eine Qualifikation der Stufe 1S nachweisen können. Dies kann im Schulbetrieb auf zweierlei Wegen erreicht werden. Entweder erwirbt die betreffende Lehrkraft die Basisqualifikation Q1 im Rahmen des Qualifikationskonzeptes. Diese geht über die Qualifikation einer Fachkundig unterwiesenen Person hinaus und beinhaltet diese.Oder die betreffende Lehrkraft erhält eine Unterweisung zur Fachkundig unterwiesenen Person von jemandem, der bereits im Besitz der Basisqualifikation Q1 ist. Danach dürfen aber lediglich Arbeiten am HV-Fahrzeug durchgeführt werden, die auch dieser Qualifikationsstufe entsprechen.

Wird ein HV-Fahrzeug in der Schule spannungsfrei geschaltet, so muss die durchführende Lehrkraft zwingend über die Basisqualifikation Q1 verfügen. Für alle anderen Arbeiten am intakten spannungsfreien Hochvoltsystem gilt das analog.

Für darüber hinausgehende Arbeiten am HV-System, insbesondere für die Fehlersuche, ist die Erweiterte Qualifikation Q2 notwendig.

Grundsätzlich gilt jedoch für alle Arbeiten an einem HV-Fahrzeug, dass die entsprechenden Herstellervorgaben, unabhängig von der erreichten Qualifikationsstufe, immer einzuhalten sind! Das Qualifikationskonzept der ALP-Dillingen gilt darüber hinaus nur für Arbeiten an HV-Systemen in einem schulischen Zusammenhang.