Die DGUV-Information 209-093 unterscheidet im Bereich der Arbeiten an Serienfahrzeugen mit HV-Systemen grundsätzlich zwischen vier aufeinander aufbauenden Qualifizierungsstufen. Diese sind von der Stufe S bis hin zur Stufe 3S gestaffelt. Mit jeder Stufe dürfen komplexere Arbeiten und Arbeiten mit größerer elektrischer Gefährdung durchgeführt werden.

 

Die erste Stufe Sensibilisierung (S) zielt dabei lediglich auf die Bedienung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs ab. Ebenso sind einfache Servicearbeiten (Auffüllen von Motoröl, Kühlwasser usw.) abgedeckt. Die Sensibilisierung kann z. B. von einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP) durchgeführt werden.

 

Als solche besitzt diese die nächsthöhere Qualifikation (1S). Für alle Arbeiten am Fahrzeug, die nicht an oder in direkter Nähe von Hochvolt-Komponenten ausgeführt werden, ist eine solche Qualifizierung zur Fachkundig unterwiesenen Person (FuP) notwendig. Arbeiten am klassischen Bordnetz bis 30 V AC bzw. 60 V DC sind damit ebenso abgedeckt.

 

Die dritte Qualifikationsstufe (2S), Fachkundige Person (FHV), berechtigt zu allen Arbeiten am spannungsfrei geschalteten Hochvoltsystem bzw. in dessen Nähe. Das Herstellen der Spannungsfreiheit nach Herstellervorgaben gehört zum Aufgabenbereich des FHV. Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker entsprechend der Berufsausbildungsverordnung vom 14.06.2013 besitzen die Fachkunde nach Stufe 2S. Die Fachkundige Person darf, nach Herstellervorgabe, Personen unterweisen und muss dies entsprechend dokumentieren.

 

Für alle Arbeiten, bei denen das System unter Spannung steht, fehlerbehaftet, oder nicht sicher spannungsfrei zu schalten ist, ist eine Qualifikation nach 3S erforderlich. Ebenso muss eine nach 3S qualifizierte Person in der Lage sein, das Gefährdungspotenzial, welches vom HV-System des Fahrzeugs ausgeht, zu beurteilen. Dies kann beispielsweise bei einem verunfallten Fahrzeug notwendig sein, wenn das HV-System in Mitleidenschaft gezogen worden sein könnte! Kfz-Mechatroniker mit dem Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik besitzen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung die Qualifikation nach Stufe 3S.

 

Der Unternehmer, die Unternehmerin tragen dabei die Verantwortung dafür, dass die Mitarbeiter/-innen über die für die durchgeführten Arbeiten notwendige Qualifikation verfügen. Ebenso müssen diese sicherstellen, dass das erforderliche Werkzeug, Diagnosematerial, die geforderte Sicherheitsausrüstung sowie der Zugang zu Herstellervorgaben vorhanden ist. Des Weiteren müssen die Mitarbeiter durch geeignete Schulungen und Qualifikationsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Im Bereich der Schulen trägt diese Verantwortung der Schulleiter, bzw. die Schulleiterin.