Die Informationsschrift 209-093 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bildet die Grundlage für Qualifikationskonzepte im Bereich der Hochvolttechnik. Der Gültigkeitsbereich der Informationsschrift erstreckt sich dabei sowohl auf privatwirtschaftliche Betriebe als auch auf Ausbildungsstätten wie z. B. Schulen.
Grundsätzlich unterscheidet die DGUV-Information dabei Qualifizierungen für den Bereich der Forschung, Entwicklung und Produktion sowie Qualifizierungen für Arbeiten an Serienfahrzeugen mit Hochvoltsystemen.
Letzteres ist für die berufsbildenden Schulen relevant. Für beide Bereiche gelten dabei grundsätzliche Voraussetzungen, die für jedes Qualifizierungskonzept zwingend sind. Beispielhaft soll hier das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung genannt sein.
Die DGUV-Information 209-093 wirkt dabei ergänzend zu vorhandenen Vorschriften, Normen sowie anerkannten Regeln der Technik.
Ausgehend davon hat die ALP-Dillingen ein Qualifikationskonzept für Lehrkräfte unter besonderer Berücksichtigung der Rahmenbedingungen von Schulen entwickelt.