Elektrische Arbeiten an HV-Komponenten oder HV-Teilen, deren Spannungsfreiheit sichergestellt ist, dürfen nur von dafür qualifizierten Lehrkräften mit der Q1-Basisqualifikation oder zu Ausbildungszwecken unter ihrer Aufsicht durchgeführt werden. Die Qualifikation berechtigt die Lehrkräfte dazu, an freigeschalteten HV-Systemen, den HV-Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich selbständig und sicher zu arbeiten. Darunter fallen z. B. Tätigkeiten wie Freischalten, Auswechseln von HV-Komponenten, Messen von Isolationswiderständen und auch das Feststellen der Spannungsfreiheit.
Die Basisqualifikation Q1 entspricht inhaltlich somit der Qualifikation 2S nach DGUV 209-093