Tätigkeiten wie z. B. Messen, Instandsetzen, Auswechseln und Prüfen an HV-Systemen und HV-Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich gelten im Sinne berufsgenossenschaftlicher Vorschriften als elektrotechnische Arbeiten. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeiten in der Servicewerkstatt, im Ausbildungsbetrieb oder der Werkstatt der Berufsschule durchgeführt werden.

Zu den elektrotechnischen Arbeiten zählen zum einen Arbeiten am HV-System im spannungsfreien Zustand, zum anderen aber auch Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen am Fahrzeug.

Welche Tätigkeiten im Einzelnen die Lehrkraft mit der Basisqualifikation Q1 oder der erweiterten Qualifikation Q2 durchführen darf, wird in den folgenden beiden Kapiteln beschrieben.