In Anlehnung an die DGUV 209-093 gilt jede Tätigkeit im Unterricht, bei der eine Lehrkraft oder ein Schüler mit
- Körperteilen
- Werkzeugen
- Geräten
- Ausrüstungen
- Vorrichtungen
in Berührung mit HV-Komponenten oder HV-Teilen kommen kann, als „Arbeiten unter Spannung“, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist.
Mit der erweiterten Qualifikation Q2 ist den Lehrkräften in der Berufsschule lediglich das Messen unter Spannung am HV-System und die Fehlersuche, wenn das HV-System nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann, erlaubt. Ein Arbeiten unter Spannung stehenden Energiespeichern, z. B. das Öffnen der HV-Batterie (über 60 V DC), wie es durch die Qualifikation 3S nach DGUV 209-093 gewährleistet wird, ist nicht Teil der Qualifikation Q2.
Voraussetzung für die erweiterte Qualifizierung der Stufe Q2 ist die erfolgreiche Absolvierung der Basisqualifizierung Q1. Nach erfolgreicher Qualifikation sind die Fachkenntnisse weiterhin auf aktuellem Stand zu halten!